Der „Vertrag über Planungs- und Beratungsdienstleistungen“ steht dem Fachhandel als qualifiziertes Vertragswerk zur Verfügung, auf dessen Grundlage er die aufwandsgerechte Honorierung seiner Dienstleistung mit dem Kunden besprechen kann.
Die beiden Verbände BSO (Verband Büro-, Sitz- und Objektmöbel e.V.) und BBW haben mit einer Anmeldung als unverbindliche Empfehlung beim Bundeskartellamt für Rechtssicherheit gesorgt.
Eine beispielhafte Auflistung möglicher Leistungen ist in der Präambel der Druckversion des Vertrags enthalten. Außerdem kann die Auflistung zusammen mit dem Vertrag hier kostenlos herunter geladen werden.