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Für die Büroeinrichter stellt der BBW eine Vorlage für Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zur Verfügung. Dieser Entwurf kann nach Anpassung an die eigenen Gegebenheiten übernommen werden. Dazu muss er juristisch überprüft werden. Es handelt sich nicht um eine Verbandsempfehlung, sondern ist lediglich eine Arbeitshilfe.

Bürofachhändlern mit gewerblichen Endkunden stehen die AGB des Großhandelsverbandes GVS zur Verfügung, die vom Bundeskartellamt genehmigt wurden. Die Anregungen des BBW wurden dabei berücksichtigt. Damit sind die AGB des GVS auch für Geschäftsbeziehungen mit gewerblichen Endkunden einsetzbar. Auf eine eigene Anmeldung durch den BBW konnte verzichtet werden.

Für AGB und Recht im Geschäft mit gewerblichen Endkunden, den sog. Streckenhandel, stellt der BBW ein Informationsblatt zur Verfügung.

Darüber hinaus empfiehlt die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V., Bad Homburg, allen Unterzeichnern des PBS-Ehrenkodex, eine Klausel über den Ehrenkodex in ihre Verkaufs- und Lieferbedingungen einzufügen. Der Text steht unten mit einer Erläuterung zum Download bereit.

AGB für Ladengeschäfte gibt es in der Branche nicht, weil ihre Durchsetzbarkeit nicht gegeben ist.

Zur Information über rechtliche Aspekte von Onlinegeschäften bietet der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) eine 46-seitige Broschüre kostenlos als Word-Dokument zum Download an.

agb_bueroeinrichter.doc AGB für Büroeinrichter
agb_gh-pbs.pdf AGB PBS-Streckenhandel
info_zu_agb_pbs.pdf Info zu AGB PBS Streckenhandel
agb-klausel_ehrenkodex.doc AGB-Klausel Ehrenkodex
 

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