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CE-Kennzeichnung

Seit 1. Januar 2007 müssen textile, elastische und Laminatbeläge mit einer CE-Kennzeichnung versehen sein. Ab 1. März 2010 werden ebenfalls Parkett- und Holzfußböden erfasst. D.h. ab März dürfen diese Bodenbeläge nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie mit dem CE-Kennzeichen versehen sind. Auch wenn der Hersteller für die Kennzeichnung sorgt, muss der Handel auf die korrekte Kennzeichnung achten, ehe er Produkte „In Verkehr bringt“, sonst könnte er haftbar gemacht werden. Basis dafür ist eine EU-Richtlinie, bzw. das deutsche Bauproduktengesetz. Die CE-Kennzeichnung betrifft die Funktionstüchtigkeit des Produktes und ist europaweit harmonisiert. Betrachtet wird das Brandverhalten, die Rutschhemmung, Emissionen von PCP und Formaldehyd und freiwillig um viele weitere Zusatzeignungen, aber auch um die Wärmeleitfähigkeit und die elektrostatische Aufladung. CE ist eine Kennzeichnung nach EU-Recht, d.h. das Produkt entspricht den geltenden europäischen Richtlinien. Für 2010 wird auch die Einführung einer CE-Kennzeichnung von Tapete erwartet.
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