BFTFachthemen

 

Gefahrensymbole-GHS Verordnung
Die Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (GHS- Harmonised System of Classification and Labelling) schreibt die Verwendung neuer Gefahrensymbole (Piktogramme) vor. In Palette 3/2009 wurden die neuen Piktogramme abgebildet. Die früheren Symbole sind für reine Chemikalien seit Anfang 2010 nicht mehr zulässig, für Zubereitungen läuft die Übergangsfrist noch bis 2015. Lagerbestände des Einzelhandels dürfen noch jeweils zwei weitere Jahre verkauft werden, also bei reinen Chemikalien bis 2012 und bei Zubereitungen bis 2017. Für den Fachhandel (insbesondere mit Farben und Lacken) bringt die Verordnung die Notwendigkeit, sich mit den neuen Symbolen bekannt zu machen, nach Ablauf der Übergangsfristen keine nicht korrekt gelabelten Produkte mehr einzukaufen und Restbestände aus dem Lager rechtzeitig abzuverkaufen.

Zurück zur Übersicht


 

DRUCKEN   |   KONTAKT   |   SITEMAP   |   IMPRESSUM   |   DOWNLOADS