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Decopaint-Richtlinie/VOC-Verordnung
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Die Decopaint-Richtlinie der Europäischen Kommission wurde Ende 2004 mit der VOC-Verordnung (ChemVOCFarbV ) in deutsches Recht übernommen. Diese Verordnung ist produktbezogen. Einfach gesagt, soll durch die Verminderung von VOC im Produkt eine Verminderung der Emission von flüchtigen organischen Verbindungen erreicht werden, da z.B. ein Maler schlecht am Bau mit einer Absauganlage arbeiten kann.
Seit 01.01.2010 gelten die niedrigeren Grenzwerte für den Lösemittelanteil, die sogenannte zweite Stufe der Verordnung. Sollte der Facheinzelhandel in Lagerbeständen noch Produkte haben, die nicht der strengeren Stufe II der VOC-Verordnung entsprechen, dürfen diese Produkte nur noch bis 31.12.2010 in Verkehr gebracht werden.
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