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REACH
Die REACH Verordnung regelt das europäische Chemikalienrecht. Für Hersteller und Importeure ergeben sich (mengenbezogen) zahlreiche Registrierungs- und Zulassungspflichten. Wichtig für den Handel (solange er nicht aus Nicht-EU-Ländern Waren importiert) sind die Informationspflichten gegenüber Verbrauchern. Verbraucher haben nach REACH das Recht, Informationen über besonders besorgniserregende Stoffe in Erzeugnissen zu bekommen. Jeder Einzelhändler muss dann eine entsprechende Kundenanfrage an seinen Lieferanten weiterleiten und die Antwort seinem Kunden innerhalb von 45 Tagen mitteilen. Besonders besorgniserregende Stoffe werden in der sogenannten Kandidatenliste veröffentlicht. Zum 31. Mai 2011 wurde diese Liste um 7 weitere Substanzen ergänzt und die Liste umfasst damit zur Zeit 53 Stoffe. In der Kandidatenliste sind Substanzen enthalten, die in vom Fachhandel vertriebenen Produkten vorkommen könnten.
Bei Farben und Lacken handelt es sich nach Definition der REACH-Verordnung um Zubereitungen und nicht um Erzeugnisse. Darum sind Farben und Lacke von der REACH Verordnung ausgenommen, für diese Produkte gibt es zahlreiche andere Regelungen und durch Aufschriften auf den Produkten und durch die Sicherheitsdatenblätter ist die Verbraucher- und Anwender-Information geregelt. Neben Farben und Lacken gibt es aber auch weitere Produkte im Fachhandel, in denen Stoffe aus der Kandidatenliste enthalten sein könnten. Die uns bekannten Anwendungen dieser Stoffe lauten wie folgt:
  • Anthracenöl bei Holzimprägnierung
  • Diisobutylphthalat (DIBP) als Weichmacher in Kunststoffartikeln und Verpackungsmaterialien. Neben DIBP wurden inzwischen auch weitere Phthalat-Weichmacher in die Kandidatenlsite aufgenommen
  • Färbemittel Bleichromat in Textilien
  • Farbstoff Bleichromat-Molybdatsulfat rot in Textilien, Leder und Beschichtungen
  • Farbstoff Blei-Sulfochromat gelb in Beschichtungen und Textilien
  • Steinkohlenteerpech in Beschichtungen
  • Tris(2-chloroethyl)-phosphat als Brandschutzmittel in Holz, Teppichen und Kunststoffen
  • Trichlorethylen als Lösemittel in Klebstoffen
  • Kaliumchromat und Kaliumdichromat im Metallkorrosionsschutz
  • Lösungsmittel NMP in Reinigungsmitteln

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