GGKAFachthemenGGKA Recht und Umwelt

 

Das Textilkennzeichnungsgesetz schreibt ganz detailliert vor in welcher Art und mit welchen Begriffen Textilien gekennzeichnet werden müssen. Dies ist gerade auch für Betreiber von Onlineshops von Bedeutung, da die Kennzeichnung auch im Internet für den Kunden frühzeitig erkennbar sein muss.
merkblatt_ihk_muenchen_kennzeichnung-von-textilien2.pdf Hier können Sie das Merkblatt der IHK München Downloaden
 

DRUCKEN   |   KONTAKT   |   SITEMAP   |   IMPRESSUM   |   DOWNLOADS