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Elektrogesetz in der Gastronomie- und Großküchen-Branche
Die Rücknahme bzw. Rückgabe von Elektro- und Elektronikaltgeräten ist seit März 2006 durch das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) neu geregelt. Für die GGKA-Branche sind in Bezug auf private Kunden keine großen Änderungen zu erwarten. Die privaten Verbraucher sind verpflichtet ihre Geräte an Sammelstellen zurück zu geben. Der Handel kann vom privaten Verbraucher die Geräte freiwillig zurück nehmen. Ansonsten kann er die Kunden an die öffentlichen Sammelstellen verweisen.

Im gewerblichen Bereich ist der Fall komplizierter, die GGKA-info hatte mehrfach darüber berichtet. Das Elektro-Gesetz fordert, dass viele Geräte für den gewerblichen Gebrauch registriert werden müssen, so wie es für den B2C Bereich unabdingbar ist. Ausnahmen sind mit Sicherheit die Großgeräte für den gewerblichen Gebrauch, die „ortsfest“ sind. Bei anderen Geräten ist die Lage aber nicht so klar.

GGKA und HKI haben darüber mehrere Gespräche geführt, weil der Handel beim Verkauf von nicht registrierten Geräten als „Hersteller“ selbst in die Pflicht genommen werden kann und überdies noch ein Bußgeld bekommt.

Daher ist die Forderung des Fachverbands klar: Die Hersteller sollen sich im Zweifelsfall registrieren lassen oder dem Handel zusichern, im Falle der Registrierungsaufforderung volle Unterstützung bei der Übernahme der rechtlichen Pflichten zu leisten.

Die Verbände GGKA und HKI haben eine Vertragsvorlage verabschiedet, die dem Handel im Streitfall eine "Haftungsfreistellung" bzw. juristische Unterstützung des betreffenden Herstellers zusichert. Der Vertrag steht für GGKA-Mitglieder im internen Bereich zum Download zur Verfügung.

Für allgemeine Informationen zum Elektrogesetz nutzen Sie den anderen Menüpunkt unter „Fachthemen“.


 

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